4/10 â Schlecht
Julia K.
23. Sept. 2025
Wir haben fĂŒr unseren Aufenthalt eine Unterkunft ĂŒber Belvilla gebucht (Preis: 5.100 ) und mussten erhebliche MĂ€ngel hinnehmen:Ein Teil der Unterkunft (ein Appartement im Erdgeschoss) konnte nicht genutzt werden, weil es bereits bewohnt war. Somit stand uns nicht die gesamte Unterkunft zur VerfĂŒgung, wie zuvor angekĂŒndigt.Die zugesagte Klimaanlage war nicht vorhanden.Der Poolalarm war defekt, was einen klaren Sicherheitsmangel darstellt.Besonders gravierend ist, dass es sich hierbei nicht nur um KomfortmĂ€ngel handelt, sondern um sicherheitsrelevante und rechtlich problematische Punkte. Wir sind mit drei Kindern gereist, und das Fehlen eines funktionierenden Poolalarms stellte ein erhebliches Risiko dar. In Frankreich ist eine funktionierende Sicherheitseinrichtung am Pool gesetzlich vorgeschrieben. Ein defekter oder nicht vorhandener Poolalarm kann nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen fĂŒr EigentĂŒmer und Vermittler haben.DarĂŒber hinaus stellen falsche Angaben in der Unterkunftsbeschreibung â wie die Bewerbung einer Klimaanlage oder einer zusĂ€tzlichen GĂ€steunterkunft, die tatsĂ€chlich nicht vorhanden bzw. nicht zugĂ€nglich sind â einen klaren Fall irrefĂŒhrender GeschĂ€ftspraktiken dar. Auch dies kann nach französischem Verbraucherrecht rechtliche Folgen haben.Trotz all dieser gravierenden MĂ€ngel wurden wir weder vom Vermieter noch von Belvilla in irgendeiner Weise entschĂ€digt. Es gab keinerlei Entgegenkommen oder LösungsvorschlĂ€ge.
Julia K.
Aufenthalt von 16 NĂ€chten im August 2025















