Ein restauriertes Weinguthaus, dessen ursprüngliche Architektur erhalten wurde, liegt auf halbem Weg zwischen Le Mans und Tours in den Hügeln oberhalb des Loir-Tals, auf dem bewirtschafteten Bauernhof der Eigentümer.
Erkunden Sie die zahlreichen Wander- und Mountainbike-Strecken, die an das Grundstück angrenzen.
In der Nähe: Staatswald Bercé, Wassersportzentrum am See von Varennes (Marçon), Forellenangeln im Fluss Dinan (Angelschein erforderlich), Rennstrecke von Le Mans, Schlösser des Loiretals u. v. m. Das Anwesen bietet eine ruhige, ungezäunte Lage mit atemberaubendem Blick auf die Landschaft. Es befindet sich im Weiler „Le Pavillon“ und ist über einen 300 Meter langen Fußweg durch den Bauernhof „La Tibergerie“ entlang einer öffentlichen Straße erreichbar.
Erdgeschoss: Wohnzimmer mit voll ausgestatteter Küche, Essbereich und Sitzecke auf der Veranda mit Doppelschlafsofa und Fernseher. Beheizt wird das Anwesen mit einem Pelletofen. (Mit Deckenlüftung zur Beheizung des Obergeschosses)
Das Schlafzimmer im zweiten Stock ist über eine Außentreppe aus Stein erreichbar: Es verfügt über ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett (160 cm), ein Badezimmer (Waschbecken und Dusche) und eine Toilette. Eine steile, schmale Treppe führt von diesem Schlafzimmer zum Schlafzimmer im dritten Stock: drei Einzelbetten (90 cm).
Inklusive: Bettwäsche (Betten bezogen).
Reinigungsgebühr: 50 € (zusätzlich).
Heizgebühr: 10 € pro Nacht (zusätzlich).
Optionale Leistungen vor Ort zu bezahlen und vorher zu buchen Ihre Ankunft:
. Handtuchverleih: 5 Euro pro Person und Aufenthalt : 5.39 € pro Person und Aufenthalt
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.