2/10 â UngenĂŒgend
Dagmar L.
20. Apr. 2017
Ohne Worte - unglaublich
Wir haben das Domizil wieder verlassen, da in der Ausschreibung des Anwesens nicht vermerkt war, dass es nicht gewĂŒnscht ist, den KĂŒhlschrank mit Fleisch und Wurst zu fĂŒllen (KĂŒhlschrank im Appartement) und es auch nicht gewĂŒnscht ist, in diesem Alkohol zu haben. Wir wussten, dass es dort im Anwesen nicht gewĂŒnscht ist, aber wir wussten nicht, dass es im Appartement nicht erlaubt ist. Ebenfalls wurde uns gesagt, dass die EigentĂŒmer das FrĂŒhstĂŒck fĂŒr alle Urlauber (Mieter) machen, so dass ein gemeinsames FrĂŒhstĂŒck möglich ist.
FĂŒr uns ist die Selbstversorgung genau die Möglichkeit, Urlaub zu machen, da wir ungern in Hotels mit anderen verbringen.
Wir hatten in dem Appartement keinen Tisch - auch nicht auf der Terrasse, um dort das FrĂŒhstĂŒck fĂŒr uns selbst zu bereiten bzw. zu uns zu nehmen.
AuĂerdem sollten wir einen Vertrag unterschreiben, der den EigentĂŒmer berechtigt, im medizinischen Notfall einen Arzt zu rufen. Diese Art des Vertrages ist uns bei der Anmietung völlig unbekannt und wurde noch von keinem EigentĂŒmer von uns verlangt. Da wir diesen Vertrag nicht unterschreiben wollten, wurden wir darauf hingewiesen, dass wir dann auch nicht bleiben dĂŒrfen. So haben wir das Haus wieder verlassen.