Single Inn Niigata No.2

Unterkunftsstandard: 2

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Ein Einzelbett mit brauner Bettdecke, weißem Kopfkissen und einem schlichten weißen Wand.
Ein Hotelzimmer mit einem großen Bett, einem flachbildfernseher an der Wand und einer Tür zu einem weiteren Raum.
Ein Badezimmer mit Waschbecken, Spiegel und Dusche. Ein Handtuchhalter und eine Toilette sind vorhanden.
Ein Badezimmer mit Toilette, Waschbecken und Badewanne.
Ein Gebäude mit einem markanten, roten zylindrischen Bauwerk, vermutlich einem Wasserturm, und einer Beschilderung mit einem grünen 'S'.

Beliebte Annehmlichkeiten

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1-11-3 Higashi odori, Chuo-ku, Niigata, Niigata Prefecture, 950-0087
  • Place, Brücke Bandai
    ‪3 Autominuten‬
  • Place, Toki Messe
    ‪4 Autominuten‬
  • Place, Niigata City Performing Arts Center
    ‪5 Autominuten‬
  • Airport, Niigata (KIJ)
    ‪13 Autominuten‬

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Single Inn Niigata No.2

Single Inn Niigata No.2 ermöglicht es dir, Bandai Pavilion innerhalb weniger Gehminuten zu erreichen.
  • Gerade mal eine 2-minütige Fahrt von Bandai Pavilion und einige Minuten von Gedenkmuseum von Aizu Yaichi entfernt

Richtlinien

Hinweise zum Check-in

Von der Unterkunft zur Verfügung gestellte Informationen werden ggf. mit automatischen Übersetzungstools übersetzt.

Kinder und Zustellbetten

  • Kinder sind herzlich willkommen.

Wichtige Informationen

Wissenswertes

Für zusätzliche Personen fallen möglicherweise Gebühren an, die abhängig von den Bestimmungen der Unterkunft variieren können.
Beim Check-in werden ggf. ein Lichtbildausweis und eine Kreditkarte, Debitkarte oder Kaution in bar für unvorhergesehene Aufwendungen verlangt.
Je nach Verfügbarkeit beim Check-in wird versucht, Sonderwünschen entgegenzukommen, sie können jedoch nicht garantiert werden. Eventuell fallen zusätzliche Gebühren an.
Wenn du deine Buchung stornierst, gelten die Stornierungsbedingungen der Unterkunft. Gemäß den EU-Verordnungen über Verbraucherrechte unterliegen Buchungsservices für Unterkünfte nicht dem Widerrufsrecht.

Was wir noch erwähnen sollten

  • Wie vom japanischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialwesen verlangt, müssen alle internationalen Besucher beim Check-in in allen Unterkünften (Gasthaus, Hotel, Motel usw.) die Nummer ihres Reisepasses und ihre Nationalität angeben. Des Weiteren wird verlangt, dass der Inhaber der entsprechenden Unterkunft eine Kopie der Reisepässe aller registrierten Gäste anfertigt und diese aufbewahrt.

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