Zum Freizeitangebot vor Ort gehört Folgendes: AuĂenpool und Whirlpool.
Kindern, die jĂŒnger als 9 Jahre alt sind, ist der Zutritt zu folgender Einrichtung nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet: Pool. GĂ€sten bis 18 Jahren ist der Zutritt zu folgender Einrichtung nicht gestattet: Whirlpool.
Die unten aufgefĂŒhrten FreizeitaktivitĂ€ten werden entweder vor Ort oder in der NĂ€he angeboten. Es können dabei GebĂŒhren anfallen.